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Wer ab diesem Jahr prozessiert, muss sich das gut überlegen. Laut neuer Schweizerischer Zivilprozessordnung hat der Kläger für die ganzen Gerichtskosten einen Kostenvorschuss zu zahlen, auch wenn er im Recht ist.

Neues Zivilprozessrecht

Ab 1. Januar 2011 gilt die Schweizerische Zivilprozessordnung. Ab dann gelten auch für Mietparteien neue Verfahrensregeln. So hat der Kläger die Gerichtskosten vorzuschiessen. Aus diesem Vorschuss werden die Gerichtskosten gedeckt, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Gewinnt der Kläger, hat er bezüglich der mit seinem Vorschuss gedeckten Gerichtskosten lediglich einen Regressanspruch gegenüber dem Beklagten, d.h. er muss den von ihm geleisteten Vorschuss beim Verlierer eintreiben.

Keine Prozesskosten im Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren bleibt kostenlos. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen geschuldet. Zwar lässt der Wortlaut der neuen Zivilprozessordnung offen, ob bei einem Urteilsvorschlag oder einem Entscheid der Schlichtungsbehörde Anwaltsentschädigungen zugesprochen werden dürfen. Wir gehen davon aus, dass auch in diesen Fällen das Schlichtungsverfahren kostenlos bleibt.

Kaution schützt vor Schaden

Das Ausfallrisiko des Geschäftsmieters ist gering bei einem Prozess gegen den Vermieter. Diesem gehört die Liegenschaft, womit in der Regel genügend Haftungssubstrat vorhanden ist.

Anders sieht es aus, wenn der Geschäftsmieter gegen einen Untermieter klagen muss. Denn die Solvenz von Untermietern lässt oft zu wünschen übrig. Das Risiko, den Kostenvorschuss zu verlieren, ist bei Prozessen gegen Untermieter beträchtlich. Ein Gebot der Stunde ist daher, vom Untermieter eine Sicherheit zwischen drei bis sechs Monatsmietzinsen in Form einer Barkaution oder einer Bankgarantie zu verlangen.

Rechtsschutzversicherung

Zusätzlich zur Kaution sollte der umsichtige Geschäftsmieter eine Rechtsschutzversicherung abschliessen. Die Rechtsschutzversicherung hat auch einen Kostenvorschuss zu übernehmen. Doch aufgepasst: Einige Versicherungen erfassen nur die Wohnungsmiete.

Tipps


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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