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Wende am Markt. Während Wohnungen in den grösseren Städten weiter Mangelware sind, zeigt die Entwicklung bei Büros und Gewerbeflächen in die andere Richtung. Die Leerstandsquote hat schon 10 % überstiegen.

Sinkende Mieten

Blieben die Mieten bis 2013 relativ stabil, beginnen nun die Preise nachzugeben. Anbieter, die bisher Leerstände in Kauf nahmen, sind zu Konzessionen bereit. Laut Experten dürfte rund die Hälfte der aktuell auf dem Markt angebotenen Flächen nicht mehr dem heutigen Niveau entsprechen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Mieten weiter nachgeben werden. Good News bei der Neuanmietung. Doch was tun, wenn der laufende Mietvertrag erst in mehreren Jahren endet?

Ausstieg durch Verhandlung

Der vorzeitigen Auflösung wird der Vermieter im heutigen Umfeld kaum zustimmen, ausser er erhält eine angemessene Abschlagszahlung. Mit Hinweis auf die sinkenden Mieten und die Gefahr des Leerstandes bei Vertragsablauf könnte mancher Vermieter zu Konzessionen beim Mietzins bereit sein. Finden Sie heraus, zu welchem Preis der Vermieter leerstehende Flächen in Ihrem Gebäude anbietet. Verlangen Sie die Reduktion Ihrer Miete auf diesen Stand. Weshalb soll der Bestandsmieter mehr zahlen als der Neumieter? Wenn Sie Fairness und Gleichbehandlung verlangen, wird der Vermieter vielleicht dafür Gehör haben. Probieren geht über Studieren.

Ausstieg auf die harte Tour

Ein Gewerbebetrieb verlagerte den Betrieb und verlässt das bisherige Mietobjekt. Für die Gewerbefläche findet sich kein Nachmieter. Der Vermieter lehnt die frühere Auflösung des Mietvertrages ab, denn dieser läuft noch für vier Jahre. Darauf greift der Mieter zu harten Bandagen: Zuerst bombardiert er den Vermieter mit Reklamationen wegen Mängel und verlangt deren Reparatur. Gerade in älteren Gebäuden finden sich genug Macken. Dann stellt der Mieter die Mietzahlungen ein und erklärt Verrechnung mit seinen Forderungen wegen Mängeln. Der Vermieter steckt im Dilemma. Das Druckmittel der Kündigung fehlt ihm, denn der Mieter ist bereits ausgezogen. Für den Mietzins muss er einen Prozess führen, der wegen den Gegenforderungen des Mieters mehrere Jahre dauern wird. Dazu muss der Vermieter dem Gericht für die Prozesskosten Vorschuss leisten, und seinen Anwalt bezahlen. Keine feine Methode, aber effektiv. Nur finanzkräftige Vermieter verfügen über genügend finanzielle Mittel, um jahrelang auf die Miete zu warten (pikanterweise wird der Geschäftsmieter in diesem Fall von einer Vermieterkanzlei vertreten).

Tipps:


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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