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Beim Auszug muss der Mieter Schäden an der Mietsache reparieren lassen. Vermieter wollen bei dieser Gelegenheit möglichst vieles auf den Mieter abwälzen. Umgekehrt streben Geschäftsmieter an, ein Minimum an Reparaturen bezahlen zu müssen.

Für Mieter von Vorteil: Kein Antrittsprotokoll

Der Vermieter muss den mängelfreien Zustand bei Mietbeginn beweisen, will er bei Rückgabe Forderungen wegen Beschädigungen erheben. Er braucht dazu in der Regel ein Antrittsprotokoll für den Nachweis, dass die Mietsache ohne Schäden übergeben wurde. Fehlt der Nachweis, dass der Mieter einen Schaden zu verantworten hat, scheitert der Vermieter mit der Forderung nach Schadenersatz.

Ohne Antrittsprotokoll kann der Mieter den Standpunkt einnehmen, ein Defekt habe bereits bei Mietbeginn bestanden. Für den Mieter ist es deshalb von Vorteil, wenn kein Antrittsprotokoll erstellt wird. Das kommt häufiger vor als gedacht. Etwa wenn der Vormieter die Räume direkt an den neuen Mieter übergibt.

Antrittsprotokoll wird erstellt

Die meisten Vermieter bestehen auf einem Antrittsprotokoll. Damit kann der Vermieter die Liste der Mängel im Antrittsprotokoll mit dem Zustand bei Auszug vergleichen. Ist ein Mangel im Antrittsprotokoll nicht vermerkt, gilt die Vermutung, dass ihn der Geschäftsmieter verursacht hat.

Wird also ein Antrittsprotokoll erstellt, so ist für den Geschäftsmieter höchste Sorgfalt geboten. Er muss darauf achten, dass alle bestehenden Mängel aufgeführt sind. Bei Mängeln wie z.B. Kratzern im Parkett sind für den Geschäftsmieter dehnbare Begriffe wie diverse Kratzer besser als drei Kratzer.

Nützlich ist es, zum Antrittsprotokoll jemanden mitzunehmen: Vier Augen sehen mehr als zwei. Es kann ein Bekannter oder ein Vertreter einer Mieterorganisation sein. Der Verband der Geschäftsmieter bietet diesen Service auch an. Im Antrittsprotokoll ist weiter festzuhalten, welche Instandstellungsarbeiten der Vermieter bis wann vornehmen muss.

Der Mieter ist berechtigt, in das Rückgabeprotokoll des Vormieters Einsicht zu nehmen. Die darin erwähnten Mängel sind – sofern nicht behoben – in das Antrittsprotokoll zu übernehmen. Dann lässt sich im Streitfall besser feststellen, ob die Mietsache zu Beginn des Mietvertrages tatsächlich so tadellos war wie vom Vermieter behauptet.

Tipps:


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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