> zurück

Der Innenausbau von Geschäftsräumen war bisher Mietersache. Und mit vielen Nachteilen für den Mieter verbunden. Denn der Mieter geht bei Vertragsende meist leer aus. Entweder beharrt der Vermieter auf der Entfernung des Innenausbaus (Rückbau), oder er verlangt die gratis Abtretung. So steht es in fast allen Verträgen. Dank Überangebot und Leerständen bei Geschäftsflächen verbessert sich die Lage der Geschäftsmieter und es entstehen neue Möglichkeiten beim Innenausbau.

Heutige Praxis

Teures Geld bezahlt der Geschäftsmieter für Zwischenwände, Boden- und Wandbeläge, Hängedecke, Lüftung und Klima, Verkabelung, Küche etc. Die Vermieter verlangen ausserdem, zwischen Rückbau und kostenloser Übernahme entscheiden zu dürfen bei Vertragsende. Die Folge: Der Mieter muss entweder für aufwändigen Abriss und Entsorgung bezahlen oder seine Einrichtungen gratis abtreten. Clevere Vermieter verwenden die Einbauten dann für den Nachmieter. Und schliesslich lasten während der ganzen Laufzeit Reparatur und Erneuerung des Innenausbaus auf dem Geschäftsmieter. Das kostet nochmals Geld.

Paradigmenwechsel beim Innenausbau

Heutzutage sind Geschäftsmieter heiss umworben: Startrabatte, Gratismiete, Gutscheine, kostenlose Parkplätze, alles ist dabei. Von nahe betrachtet sind es meist bloss kleine Goodies. Mit dem Zins runter wollen Vermieter nur ausgesprochen ungern. Denn das verringert den Wert der Immobilie und erhöht die Finanzierungkosten.

Wesentlich lohnender als solche „Geschenke“ ist es für den Geschäftsmieter, den Innenausbau dem Vermieter zu übertragen. Dieser trägt dann die Investitionskosten. Und damit ist auch die Frage des Rückbaus vom Tisch. Denn baut der Vermieter, so ist es sein Eigentum. Er ist in der Folge verantwortlich für den Unterhalt und die Instandhaltung des Innenausbaus. Baut der Vermieter selber, ist er zudem eher bereit, veraltete Installationen wie Heizung, Lüftung, Fenster, Sanitäranlagen, bei gleicher Gelegenheit zu ersetzen.

Die Investition in den Innenausbau rechnet sich ebenfalls für den Vermieter. Die Kosten sind steuerlich abzugsfähig. Der Vermieter kann die Handwerker selber bestimmen. Der Mietzins muss nicht oder weniger stark gesenkt werden. Und dank billigen Hypotheken ist die Finanzierbarkeit problemlos. Das Ergebnis ist win : win.

Tipps:


Noch Fragen? Profitieren Sie von unserem Beratungsservice – für Mitglieder kostenlos!

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

> zurück