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Liegt Ihr Geschäft an erstklassiger Zentrumslage? Bezahlen Sie einen günstigen Mietzins? Dann müssen Sie früher oder später mit der Kündigung rechnen. Der Trend zur Renditeoptimierung hält an und gerade Immobilienfonds fackelt nicht lange, wenn es darum geht, den Börsenkurs zu steigern. Doch den gut beratenen Geschäftsmieter wird man nicht so einfach los.

Grundregel

Bei einer Kündigung oder beim Ablauf des Mietvertrages darf der Geschäftsmieter die Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Diese beträgt bei Geschäftsräumen maximal sechs Jahre. Die Frist für das Erstreckungsbegehren beträgt 30 Tage nach Kündigung bzw. 60 Tage vor Vertragsablauf.

Kriterien für die Gewährung einer Erstreckung

Jeder Umstand, der die Suche nach einem geeigneten neuen Mietobjekt erschwert, begründet einen relevanten Härtegrund. Hier einige Beispiele für Härtegründe:

Richtiges Vorgehen

Agieren Sie proaktiv! Sie dürfen den Vermieter ohne weiteres auf Ihr Erstreckungsrecht und die lange Dauer von Erstreckungsverfahren hinweisen. Die Absicht des Vermieters, von einem Neumieter einen höheren Mietzins zu erzielen, setzt sich gegen Härtegründe des Mieters nicht durch. Solche Motive können je nach Ertragsrechnung des Eigentümers sogar die Ungültigkeit der Kündigung herbeiführen und eine längere Erstreckung begründen.

Tipps:

 

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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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