Neuester Newsletter:

Wenn die Gebrauchspflicht zur Last wird

Die vertragliche Vereinbarung einer Gebrauchspflicht ist gemäss Bundesgericht bei Geschäftsräumen zulässig. In der Praxis wird als Folge der Verletzung der Gebrauchspflicht nicht selten eine täglich fällige Konventionalstrafe vereinbart. Bei defizitärem Geschäftsgang hat der Mieter die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Mehr erfahren Sie hier. >