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In Zeiten vorgedruckter Mietvertragsvorlagen besteht die Gefahr, dass Geschäftsmieter im Mietvertrag erklären, Vermieterpflichten zu übernehmen.
Dazu zählt die Abwälzung gewisser Versicherungskosten.

Zu welchen Versicherungen darf der Mieter verpflichtet werden?

Nur Versicherungen, die einen sachlichen Bezug zum Mietvertrag haben, sind abwälzbar. Sodann darf der Versicherungsschutz nicht Schäden abdecken, die zu Lasten des Vermieters gehen.

Checkliste: Pflicht des Mieters zum Abschluss folgender Versicherungen?

Gebäudehaftpflicht- und Feuerversicherung: Nein, weil grundsätzlich kein Bezug zum Mietvertrag.

Glasbruchversicherung: Nein. Schäden an der Mietsache sind grundsätzlich vom Vermieter zu beheben (ausser bei Verursachung durch den Mieter). Diese Pflicht kann nicht auf den Mieter überwälzt werden. Schaufenster in Scherben heisst also Pech für den Vermieter.

Privathaftpflichtversicherung: Ja. Der direkte Bezug mit der Mietsache besteht. Als Versicherungssumme darf maximal der Zeitwert der Mietsache verlangt werden.

Einbruch-, Diebstahl-, Hausratsversicherung: Nein. Schäden durch Einbrecher an Türen, Fenstern und Vitrinen gehen gemäss OR 256 zu Lasten des Vermieters, weshalb dem Mieter eine solche Versicherung nicht aufgezwungen werden darf. Zum Schutz des Mieterinventars ist eine solche Versicherung hingegen durchaus sinnvoll.

Betriebsunterbruchsversicherung: Nein. Ausfälle des Mieters durch Stillstand seines Unternehmens haben keinen Bezug zum Mietvertrag. Der Betriebsunterbruch kann ausserdem durch einen Mangel des Gebäudes hervorgerufen sein. Dann muss der Vermieter ohnehin für den Schaden aufkommen.

Abwälzung von Versicherungen via Nebenkosten

In manchem Mietvertrag werden dem Mieter unter Nebenkosten lapidar "sämtliche Versicherungen" überwälzt. Das ist unzulässig. Wie gezeigt hat der Mieter nur wenige Versicherungen und deren Prämien zu übernehmen, falls so vereinbart.

Sonderfall Mieterausbauten

Wenn der Mieter die Räume ausbaut, so darf er zu einer Bauwesen- und Bauherrenhaftplichtversicherung und zur Tragung der Prämienerhöhung bei der Gebäude- und Feuerversicherung verpflichtet werden.

Tipps:


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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